AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Marke dogs&friends der Hotel Grimming GmbH & Co KG, 
im Folgenden kurz dogs&friends genannt.

Geltung Vertragsgrundlagen. 
dogs&friends schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von dogs&friends erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und AGB gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen dogs&friends und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen dogs&friends und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.

Zukünftige Änderungen. 
Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dogs&friends werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Un t e r n e hme r n i c h t b i n n e n zwe i Wo c h e n widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.

Zusatzvereinbarungen. 
Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Ver t r agsbe s t andt e i l e von Se i t en de s Auftraggebers. 
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Al lg eme i n e Ge s c h ä f t s b e d i n g u n g e n o d e r Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von dogs&friends nur dann wirksam, wenn diese von dogs&friends mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht dogs&friends der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie AGB oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich. Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch dogs&friends bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“). 

Vorgehen bei Widersprüchen. 
Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen P r e i s l i s t e n u n d d e n A l l g e m e i n e n Geschäftsbedingungen von dogs&friends gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab. Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von dogs&friends und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von dogs&friends vor.

V o r g e h e n b e i U n w i r k s a m k e i t b e i Unternehmern. 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen. Vertragsabschluss Angebot durch dogs&friends. Angebote von dogs&friends an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von dogs&friends, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei dogs&friends gebunden. Annahme durch dogs&friends. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch dogs&friends zustande. D i e Annahme h a t g r u n d s ä t z l i c h d u r c h Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass dogs&friends z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass dogs&friends den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar. Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr zugegangen. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von dogs&friends. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von dogs&friends. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. D e r A u f t r a g g e b e r i s t v e r p f l i c h t e t , d i e Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung d e s A u f t r a g s s i n d Ä n d e r u n g e n d e r Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen. Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Produktbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet dogs&friends eine fachgerechte Ausführung Seite von 4 11 nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der s chr i f t l i chen Leistungsbeschreibung hat dogs&friends bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen. A u s t a u s c h b a r e L e i s t u n g e n b e i Unternehmern. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist dogs&friends bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen. Fremdleistungen. dogs&friends ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung). Vereinbarte Fremdleistungen. Wenn die Leistungen von dogs&friends vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar. In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von dogs&friends ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen. Termine und Fristen. Von dogs&friends angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hiervon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für dogs&friends unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei dogs&friends oder den Auftragnehmern von dogs&friends – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat dogs&friends den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den dogs&friends dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern dogs&friends a u f g r u n d ma n g e l h a f t e r, v e r s p ä t e t e r o d e r unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist dogs&friends unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für d e n A u f t r a g g e b e r , s owe i t d i e s e r s e i n e Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben. Wird dogs&friends von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber dogs&friends zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. U m f a n g d e r P r ü f p f l i c h t e n v o n dogs&friends. dogs&friends hat die Leistungen so auszuführen, dass die von dogs&friends erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers). dogs&friends trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch dogs&friends erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von dogs&friends rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen. Gutscheine Gutscheine. Gutscheine aus dem Onlineshop "shop.hotel-grimming.com" können im Webshop als auch im Shop „dogs & friends“ in Rauris eingelöst werden. Sie dienen als Zahlungsmittel im Rahmen eines bestimmten Geldwertes. Eine Kombination der Gutscheine mit anderen Rabatten oder Aktionen ist unzulässig. Gutscheinkauf. Zum Kauf der Gutscheine wählt der Gutscheinkäufer die gewünschten Gutscheine aus, gibt seine Kontaktdaten und Zahlungsdaten ein und b e z a h l t mi t t e l s e i n e r d e r a n g e g e b e n e n Zahlungsmittel. Ein Gutscheinanbieter stellt die Gutscheine nach Kaufabschluss und nach vollständiger Bezahlung durch den Gutscheinkäufer aus. Am Gutschein sind der Wert des Gutscheins und der Gutscheincode abgedruckt. Gutscheinart. Wertgutscheine entsprechen dem beim Kauf bezahlten Betrag. Sie berechtigen den Inhaber dazu, beim Anbieter Waren im Umfang des auf dem Gutschein angegebenen Wertes zu beziehen. Wertgutscheine können für sämtliche vom Anbieter angebotenen Leistungen eingelöst werden, sofern im Einzelfall keine anderslautenden Einschränkungen ausdrücklich kommuniziert wurden. Der Gutscheinwert kann auch in Teilbeträgen eingelöst werden. Der verbleibende Restwert bleibt bestehen und kann zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Gültigkeitsdauer verwendet werden. Gutscheineinlösung. Gutscheine können ausschließlich im Webshop oder im Shop mittels Gutscheinnummer eingelöst werden. Eine Teileinlösung von Gutscheinen ist möglich. Übersteigt der Gutscheinwert den Wert der jeweiligen Leistung oder des Einkaufs, wird der verbleibende Restbetrag an den Kunden ausgezahlt oder auf Wunsch als neuer Gutschein ausgestellt. G ü l t i g k e i t . G u t s c h e i n e s i n d a b d e m Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr eingelöst werden und verfällt der Gutschein ersatzlos. Eine vollständige noch anteilige Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Übertragung der Gutscheine. Alle Gutscheine sind vom Auftraggeber frei an einen Dritten übertragbar. Seite von 5 11 dogs&friends ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob jene Person die mittels Gutscheincode im Webshop oder im „dogs & friends“-Shop einen Kauf tätigt, die Berechtigung dazu hat. dogs&friends leistet an die einlösende Person mit schuldbefreiender Wirkung. Rückgabe oder Sperre von Gutscheinen. Im Verlustfall oder bei Diebstahl ist eine Sperre des Gutscheincodes durch das dogs&friends nicht möglich, da das dogs&friends aufgrund der freien Übertragbarkeit der Gutscheine über keine Möglichkeiten zur Kontrolle verfügt, wer zum Zeitpunkt einer etwaigen Sperranforderung der rechtmäßige Besitzer des Gutscheins bzw. über diesen verfügungsberechtigt ist. Eine Rückgabe von Gutscheinen an das dogs&friends ist nicht möglich. Ausgenommen davon ist eine Rü c k g a b e i m Ra hme n d e s g e s e t z l i c h e n Wider rufsrecht s im Fernabsat z durch den Gutscheinkäufer. Entgelt Preise. Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Zahlung Fälligkeit. Die Rechnungen von dogs&friends sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung. Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online Geschäften sind die Rechnungen von dogs&friends mit der Auftragserteilung zu bezahlen. Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von dogs&friends angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von dogs&friends an den von dogs&friends gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist dogs&friends berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch dogs&friends zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch dogs&friends bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer dogs&friends erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Im Fall der Nichtbezahlung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an dogs&friends ab. dogs&friends ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 4 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder s o n s t i g e f ü r e i n e z w e c k e n t s p r e c h e n d e Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist dogs&friends berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen vorübergehend einzustellen. Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers bzw. den Konsumenten und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist dogs&friends berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist dogs&friends auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen. Haftung Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald dogs&friends die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten dogs&friends mit der Versicherung der Waren beauftragt hat. Rügeverpflichtung bei Unternehmern. Der Auf t raggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch dogs&friends, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen. Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit d u r c h d o g s&f r i e n d s e r s t n a c h e r f o l g t e r Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen. Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen. Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Seite von 6 11 dogs&friends alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mä n g e l d u r c h d e n Au f t r a g g e b e r i s t d i e Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs-und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen. Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie). Im Fall einer Garantiezusage durch dogs&friends beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet dogs&friends für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften. Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die g e s e t z l i c h e n B e s t i m m u n g e n d e s Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen. D a s R e c h t z u r G e l t e n d m a c h u n g v o n Gewährleistungsansprüchen und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen. Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber bei Verträgen mit Unternehmern keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist. Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von dogs&friends zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen. Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von dogs&friends beruhen. Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen. Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet. Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit dogs&friends Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegl i che Haf tung für diese Lei s tungs tei le ausgeschlossen. B e w e i s l a s t b e i U n t e r n e hme r n . E i n e Beweislastumkehr zu Lasten von dogs&friends ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen. Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser dogs&friends schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ver t ragsrückt r i t t bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären. Schlussbestimmungen Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und dogs&friends ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von dogs&friends auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt. UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung. Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dogs&friends und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für 5661 Rauris vereinbart. dogs&friends ist aber auch zur Klage am allgemeinen Ger i cht s s tand von dogs&f r iends und des Unternehmens berechtigt.